Corona-Virus
Im Zusammenahng mit dem Corona-Virus erlauben es die Regeln des Landes Baden-Württemberg, dass die Tennisanlagen im Freien unter Einhaltung bestimmter Regeln geöffnet sind.
Eine Bewirtung des Clubhauses kann momentan nicht stattfinden. Es gelten die Regeln für die Gastronomie.
Unter der Rubrik "Aktuell" informieren wir über die einzuhaltenden Regeln.