Inhalt dieser Seite
Beitragsordnung
Der Tennisclub Rot-Weiß Bad Dürrheim e.V. hat seine Mitgliedsbeiträge in den letzten Jahren stets so gestaltet, dass sie besonders für Familien interessant sind.
In der unten dargestellten Tabelle finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Beitragssätze.
Zur Familie gehören die Eltern und mindestens ein Kind.
Die Beiträge werden jedes Jahr nach der Generalversammlung, welche im März stattfindet, per Lastschrift eingezogen.
Auf der Mitgliederversammlung im Jahr 2003 haben die Mitglieder beschlossen, dass jedem interessierten Neumitglied eine Schnuppermitgliedschaft angeboten wird.
Beiträge
Art der Mitgliedschaft | Gültig ab 2022. |
---|---|
Erstmitglied | 210.-- € |
Zweitmitglied | 170.-- € |
Jugend bis 18 Jahre * | 60.-- € |
Auszubildende 18 - 26 Jahre ** | 100.-- € |
Familie | 380.-- € |
Passives Mitglied | 35.-- € |
(*) Stichtag ist der 31. März des jeweiligen Jahres.
(**) Gilt nur bei Vorlage eines Ausbildungsnachweisses.
Eine Schnuppermitgliedschaft ist für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr möglich.
Für eine halbjährige Schnuppermitgliedschaft gelten die Zeiträume bis zum 15. Juli bzw. ab dem 15. Juli des jeweiligen Jahres.
Für die ganzjährige Schnuppermitgliedschaft berechnen wir:
Ein Erwachsener 95 €. Jugendliche bis 18 Jahre leisten einen Unkostenbeitrag von 35 € und Auszubildende ab 18 Jahre 70 €. Für eine Familie berechnen wir 150 €.
Für die halbjährige Schnuppermitgliedschaft bezahlen Sie jeweils die halben Beträge.
In der Zeit Ihrer Schnuppermitgliedschaft spielen Sie gleichberechtig wie unsere ordentlichen Mitglieder auf unserer Clubanlage. Selbstverständlich sind Sie auch ein gern gesehener Gast bei allen Veranstaltungen des Tennisclubs.
Weiteres Angebot:
Nach Ablauf Ihrer Zeit als Schnuppermitglied entscheiden Sie, ob Sie dem Tennisclub beitreten.
Für die ersten 2 Jahre nach Ihrer Schnuppermitgliedschaft zahlen Sie von den oben angeführten Mitgliedsbeiträgen als ordentliches Mitglied nur ca. 70%.
Den Antrag auf Schnuppermitgliedschaft finden Sie auf der Seite "Mitglied werden"
Arbeitsleistung / Bewirtung
Aktive Mitglieder ab dem 18. bis einschließlich dem 69. Lebensjahr (Stichtag 31. März) müssen für den Club eine Arbeitsleistung erbringen. Diese besteht darin, das Clubhaus zu bewirtschaften. Je zwei Personen bewirten an drei Abenden im Clubhaus.
Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen wird eine Wirtepauschale in Höhe von 60 € oder anteilmäßig erhoben.
Die Wirtepauschale wird zunächst per Lastschrift Anfang April eingezogen.
Allgemeiner Arbeitsdienst
Ab 2008 müssen aktive Mitglieder ab dem 16. bis einschließlich dem 74. Lebensjahr (Stichtag 31. März) weitere Arbeitsleistungen erbringen. Diese Leistungen beziehen sich auf Arbeiten im und um das Haus, sowie auf den Frühjahrsputz, Pflege der Anlage und das Abräumen der Plätze im Herbst.
Wird in diesem Bereich keine Arbeitsleistung von 5 Stunden erbracht, so werden die nicht geleistete Arbeitstunde mit 20 € für Erwachsene und 10 € für Jugendliche Ende Oktober / Anfang November in Rechnung gestellt.